Nutzungsbedingungen bzw.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand 10.02.2024)

§ 1 Vertragspartner

Maja Makowski, Saalestraße 35, 12055 Berlin (nachfolgend „Veranstalterin“) veranstaltet „Frack und Spitzenhöschen“ (nachfolgend „Veranstaltung“).

§ 2 Begriffsbestimmung

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden “AGB” genannt) regeln das Rechtsverhältnis zwischen der Veranstalterin und den Besuchern. Durch den Kauf einer Eintrittskarte (auch Ticket genannt) für die Veranstaltung kommt zwischen der Veranstalterin und dem Kartenkäufer ein Vertrag über den Besuch der Veranstaltung zustande. Diese AGB gelten somit für den Kauf von Eintrittskarten und das Verhältnis zwischen der Veranstalterin und dem Kartenkäufer. Sie sind Bestandteil des Vertrags, der durch den Kauf von Eintrittskarten abgeschlossen wird.

(2) Abweichende oder ergänzende Vertragsbedingungen des Kartenkäufers gelten nur, wenn die Veranstalterin diese ausdrücklich schriftlich akzeptiert hat.

(3) Für die Beschreibung des Ablaufs des Ticketkaufs wird in diesen AGB entsprechend der gängigen Eventpraxis vom Karten(ver)kauf gesprochen, der den Käufer zum Besuch der Veranstaltung berechtigt (Besucherrecht). Das Ticket berechtigt ausschließlich den Ticketinhaber zum Zutritt zur Veranstaltung und zum Erhalt der versprochenen Leistung von der Veranstalterin.

§ 3 Pflichten

(1) Die Leistungen und Pflichten der Veranstalterin sowie der Veranstaltungsorte sind in der jeweiligen Veranstaltungsankündigung, insbesondere auf der Webseite der Veranstalterin www.frackundspitzen.de, ersichtlich.

(2) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, die Veranstaltung zeitlich oder örtlich zu verlegen. Eine solche Verlegung wird unverzüglich auf der Webseite www.frackundspitzen.de sowie möglichst auch über den Newsletter und Social-Media-Präsenzen bekannt gegeben. Wenn eine Veranstaltung zeitlich auf einen anderen Termin verlegt wird, behält das Ticket seine Gültigkeit für den neuen Termin. Das Recht auf Rückgabe der Eintrittskarte bei Verlegung der Veranstaltung ist in § 9 dieser AGB geregelt.

§ 4 Zutritt zur Veranstaltung

Zutritt zur Veranstaltung haben grundsätzlich nur Personen ab 18 Jahren, die eine gültige Eintrittskarte vorlegen können. Jugendliche im Alter von 16 und 17 Jahren können die Veranstaltung in Begleitung ihres gesetzlichen Vertreters oder einer volljährigen Aufsichtsperson und mit vorheriger schriftlicher Einwilligung des gesetzlichen Vertreters besuchen. Die schriftliche Einwilligung des gesetzlichen Vertreters zur Teilnahme an der Veranstaltung unter Benennung einer Aufsichtsperson ist Voraussetzung für das Zutrittsrecht. Sowohl der Jugendliche als auch die Begleitperson müssen beim Einlass einen Personalausweis vorlegen sowie eine Kopie des Personalausweises des gesetzlichen Vertreters. Ohne Einhaltung dieser Vorgaben und Vorlage der entsprechenden Nachweise wird der Zutritt verweigert, sofern dadurch nicht das jeweilige Hausrecht des Veranstaltungsortes verletzt wird.

§ 5 Vertragsschluss, Zahlung

(1) Die Webseite und andere Werbematerialien der Veranstalterin stellen keine Angebote zum Vertragsabschluss dar, sondern dienen lediglich als Aufforderung an den Kartenkäufer, ein Angebot abzugeben.
(2) Die Zahlung des Ticketpreises ist mit dem Abschluss des Vertrags über den Ticketkauf fällig.
(3) Die in sämtlichen Veröffentlichungen der Veranstalterin angegebenen Preise verstehen sich inklusive Steuern und etwaiger Gebühren für elektronische Zahlungen.

§ 6 Ticketvertrieb

(1) Der Verkauf der Eintrittskarten für die Veranstaltung im Vorverkauf sowie an der Abendkasse erfolgt grundsätzlich durch die Veranstalterin.
(2) Sofern die Tickets vor Zahlung des Ticketpreises an den Ticketerwerber versendet oder übergeben werden, bleiben die Tickets bis zur vollständigen und endgültigen Zahlung des Ticketpreises Eigentum der Veranstalterin oder von ihr beauftragte Personen.

§ 7 Ticketvertrieb und Vertragsabschluss durch Dritte

Die Veranstalterin kann Dritte beauftragen, die Tickets in ihrem Namen zu verkaufen und auch in ihrem Namen hinsichtlich anderer Rechte und Pflichten der Veranstalterin zu handeln. Der Vertrag über den Ticketkauf kommt zwischen der Veranstalterin und dem Kartenkäufer zustande.

§ 8 Weitergabe von Tickets

(1) Um Störungen der Veranstaltung und Straftaten im Zusammenhang mit dem Besuch zu vermeiden, sowie um den Weiterverkauf von Tickets zu überhöhten Preisen zu unterbinden, ist es im Interesse der Veranstalterin, die Weitergabe von Tickets zu beschränken.

Grundsätzlich sind Tickets übertragbar, mit folgenden Einschränkungen:

Dem Ticketerwerber ist es nicht gestattet,

a) Tickets zu einem höheren Preis als dem Verkaufspreis (Ticketendpreis einschließlich etwaiger Vorverkaufs- und Bearbeitungsgebühren) der Veranstalterin zu verkaufen,
b) Tickets ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der Veranstalterin gewerblich oder kommerziell zu verkaufen oder öffentlich zu Werbe- oder Marketingzwecken zu verwenden, und
c) Tickets entgeltlich oder unentgeltlich an Personen weiterzugeben, die ein Hausverbot für die Veranstaltung durch die Veranstalterin erhalten haben.
(2) Die Veranstalterin behält sich das Recht vor, das bestehende Rechtsverhältnis mit dem Kartenkäufer außerordentlich und fristlos zu kündigen, wenn dieser gegen Absatz 1 verstößt. In diesem Fall wird die Veranstalterin das Ticket sperren und dem Kartenkäufer den Zutritt zur Veranstaltung verweigern.
(3) Die Veranstalterin ist berechtigt, von Kartenkäufern, die gegen Absatz 1 verstoßen, eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 1.500,00 € pro Verstoß zu verlangen, es sei denn, der Verstoß erfolgt ohne Verschulden. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.

§ 9 Absage, Verlegung, Ausfall, Abbruch, Programmänderung, Kartenrückgabe

(1) Die Rücknahme erworbener Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Für verfallene Eintrittskarten wird kein Ersatz gewährt. Verlorene Tickets werden nicht ersetzt oder erstattet.
(2) Bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung wird der Ticketpreis gegen Vorlage der Eintrittskarte erstattet. Bei räumlicher Verlegung der Veranstaltung besteht die Möglichkeit zur Rückgabe der Karte und Erstattung des Ticketpreises nur, wenn der neue Veranstaltungsort für den Kartenkäufer unzumutbar ist.
(3) Bei Absage der Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt können beide Vertragsparteien vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall entfallen alle gegenseitigen Rechte und Pflichten. Jede Vertragspartei trägt ihre bis dahin entstandenen Aufwendungen.
(4) Im Falle eines Veranstaltungsabbruchs hat der Besucher Anspruch auf Rückerstattung des gezahlten Ticketpreises, wenn der Abbruch innerhalb des ersten Drittels der Veranstaltung erfolgt. Der Abbruch ist durch Vorlage oder Einsendung der Eintrittskarte innerhalb von 14 Tagen nach dem Veranstaltungsabbruch gegenüber der Veranstalterin oder der autorisierten Vorverkaufsstelle geltend zu machen. Die Haftung der Veranstalterin im Falle eines Veranstaltungsabbruchs richtet sich nach § 14 dieser AGB.
(5) Änderungen des Programmablaufs unterliegen der künstlerischen Freiheit und können hinsichtlich der Darsteller/innen variieren. Umbesetzungen bleiben der Veranstalterin vorbehalten. Änderungen gemäß Satz 1 und 2 berechtigen nicht zur Rückgabe oder zum Umtausch der Eintrittskarte.

§ 10 Veranstaltungsordnung

(1) Die Veranstalterin hat innerhalb der Veranstaltungsfläche das Hausrecht, soweit es für die sichere Durchführung der Veranstaltung erforderlich ist, neben dem Hausrecht des Eigentümers oder Betreibers der Eventlocation. Die Veranstalterin ist verpflichtet, innerhalb der zur Verfügung gestellten Veranstaltungsfläche für eine ordnungsgemäße und sichere Durchführung der Veranstaltung zu sorgen. Sie ist auch verpflichtet, die jeweilige Hausordnung des Eigentümers oder Betreibers der Eventlocation durchzusetzen. Bei Verstößen gegen die Hausordnung ist die Veranstalterin verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um weitere Verstöße zu verhindern.

(2) Für die Veranstaltung gelten folgende allgemeine Verhaltensregeln:

a) Das Mitführen von gefährlichen oder illegalen Gegenständen, insbesondere Drogen, Waffen und explosive Stoffe, sowie von Getränken und Lebensmitteln, die nicht von der Veranstalterin oder der Eventlocation bereitgestellt wurden, ist nicht gestattet.
b) Das Mitbringen von Tieren ist nicht erlaubt.
c) Der Zugang zur Bühne und zum Bühnenbereich ist untersagt.
d) Der Verkauf von Gegenständen jeglicher Art oder deren Verwendung zu kommerziellen Zwecken ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt. Gegenstände, die zu diesem Zweck mitgeführt oder tatsächlich verkauft werden, können vom Sicherheitspersonal oder anderen autorisierten Personen entfernt oder bis zum Ende der Veranstaltung in Verwahrung genommen werden.
e) Das Durchführen von musikalischen oder künstlerischen Darbietungen sowie von anderen Aufführungen oder Vorführungen für eine Mehrzahl von Personen ist auf dem Veranstaltungsgelände untersagt.

Bei Verstößen gegen die Abschnitte a bis e wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,00 Euro sofort fällig; weitere Ansprüche behält sich die Veranstalterin ausdrücklich vor.

(3) Die Veranstalterin kann Besucher, die gegen die Hausordnung des Veranstaltungsortes, gegen die Sicherheitsvorgaben der Veranstaltungsordnung dieser AGB oder Anweisungen des Sicherheitspersonals verstoßen, vom Veranstaltungsort verweisen.

§ 11 Audiovisuelle Aufnahmen über und von Besuchern

(1) Mit dem Erwerb einer Eintrittskarte für die von der Veranstalterin durchgeführte Veranstaltung erklärt sich der Ticketerwerber damit einverstanden, dass die während der Veranstaltung erfolgten audiovisuellen Mitschnitte sowie Fotos der Veranstalterin für Medien und für Werbemaßnahmen der Veranstalterin (Eigenreferenznutzung)
auf ihrer Homepage www.frackundspitzen.de sowie auf ihrer Facebook-Präsenz www.facebook.com/frackundspitzenhoeschen/ sowie auf ihrer Instagram-Präsenz www.instagram.com/lafeeverte_official/ und YouTube www.youtube.com/channel/UC9c-dGCpvHkaAXGJj9SFnOA
verwendet werden können. Das Einverständnis des Besuchers bezieht sich nur auf beiläufige oder beiwerkartige Aufnahmen der Besucher während des Veranstaltungsmitschnittes. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.
(2) Dem Ticketerwerber ist es erlaubt Smartphones, Fotoapparate, Kameras oder sonstige Geräte und Anlagen, die zur Aufnahme von Foto-/Bild-,Ton- und Filmaufnahmen bei dem Besuch der Veranstaltung bei sich zu führen.
(3) Eine kommerzielle Verwendung von Foto-, Bild-, Ton- oder Filmaufnahmen, die am Veranstaltungsort gemacht werden ist untersagt.
(4) Verstößt der Ticketerwerber schuldhaft gegen Absatz 3 steht der Veranstalterin eine Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 2.500,00€ für jeden Verstoß zu. Weitergehende Schadensersatzansprüche bleiben hiervon unberührt.

§ 12 Haftung

(1) Sofern in den AGB und den folgenden Regelungen nichts Abweichendes festgelegt ist, haften die Vertragsparteien für Verletzungen vertraglicher und außervertraglicher Pflichten gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften.

(2) Die Veranstalterin haftet für Schadensersatz – unabhängig von der Rechtsgrundlage – nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit seitens der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen. Bei einfacher Fahrlässigkeit seitens der Veranstalterin, ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen haftet die Veranstalterin lediglich:

a) für Schäden, die aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit resultieren, sowie

b) für Schäden, die aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht entstehen (einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der Veranstalterin auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(3) Die Haftungsbefreiung gemäß Absatz 2 gilt auch für die Haftung von Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertretern der Veranstalterin.

(4) Die in Absatz 2 genannten Haftungsbeschränkungen finden keine Anwendung, wenn seitens der Veranstalterin oder ihrer Vertreter ein Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkes übernommen wurde. Dies gilt auch für Ansprüche des Ticketkäufers nach dem Produkthaftungsgesetz.

(5) Der Ticketkäufer kann nur bei einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, zurücktreten oder kündigen, wenn die Veranstalterin für die Pflichtverletzung verantwortlich ist. Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Besuchers aus dem Besuchervertrag (insbesondere gemäß § 649 BGB) ist ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.

§ 13 Datenschutz

(1) Die von dem Ticketkäufer bereitgestellten personenbezogenen Daten für den Ticketkauf werden von der Veranstalterin ausschließlich zu den Zwecken verwendet, die sich aus diesem Vertrag ergeben, unter Einhaltung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen des Bundesdatenschutz- und Telemediengesetzes. Die personenbezogenen Daten der Ticketinhaber werden nicht an Dritte weitergegeben, außer im Rahmen der Vertragsabwicklung an Dritte, die am Ticketvertrieb und der Vertragsdurchführung beteiligt sind gemäß § 7 dieser AGB. Eine solche Weitergabe erfolgt gemäß den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und beschränkt sich auf das notwendige Minimum zur Vertragsabwicklung.

(2) Der Ticketkäufer hat jederzeit die Möglichkeit, die von ihm gespeicherten Daten zu korrigieren, zu ändern oder zu löschen. Ein Recht auf Löschung der gespeicherten Daten besteht nicht, wenn gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen oder wenn die Daten für die Begründung, inhaltliche Ausgestaltung oder Änderung sowie Abwicklung des Vertragsverhältnisses zwischen ihm und der Veranstalterin erforderlich sind und daher für diese Zwecke gespeichert werden müssen.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Berlin. Sofern gesetzlich kein anderer zwingender Gerichtsstand begründet ist, wird Berlin als Gerichtsstand vereinbart.

(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrags im Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen treten, soweit vorhanden, die gesetzlichen Vorschriften.